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Bereits im Jahr 2006 änderte Österreich die Regelung der Mitversicherung gegen Krankheit und Unfall. Lesbische und/oder schwule Lebenspartner konnten von dort an mitversichert werden, wenn Kinder aufgezogen wurden. Auch hier sahen die Straßburger Richter einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Erst durch eine weitere Gesetzesänderung im Jahr 2007 können Lebenspartner unabhängig von der sexuellen Orientierung bei dem berufstätigen Partner mitversichert werden. Wegen der Diskriminierung in den Jahren davor erhielt das klagende Paar nun einen Schmerzensgeldzuspruch von 10.000 Euro.