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Rechtlich ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft weitgehend der Ehe angeglichen, insbesondere was die Verpflichtungen betrifft. Trotz des Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetzes, der Gleichstellung in den Landesgesetzen und der Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht fehlt immer noch die längst fällige steuerliche Gleichstellung. Die Behauptung der Gegner, eine Anerkennung der Lebensformen von Lesben und Schwulen würde negative Folgen für die Familie haben, hat sich als vollkommen absurd erwiesen, heißt es weiter.
Die Weiterführung zweier paralleler Rechtsinstitute mit den gleichen Rechtsfolgen ist eine überflüssige bürokratische Rechthaberei. Damit wird permanenter Verwaltungs- und Gesetzgebungsaufwand produziert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe angemahnt, auch die Bevölkerung macht keine Unterschiede mehr. Wir fordern daher die vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule.


