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In der Hinterbliebenenversorung und beim Sterbegeld sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften sei 2005 genauso zu behandeln, wie heterosexuelle Ehen. Experten hoffen nun, dass auch in anderen Bereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes die Benachteiligung von Lesben und Schwulen aufgehoben wird. Auch für das Steuerrecht könnte das Urteil eine Signalwirkung haben.
(PRIDE1.de/ml)