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    wikipedia.org - Marius Talmo
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden dürfen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung und fordert nun eine rückwirkende Gleichstellung.

„Das Bundesfinanzministerium hat die Gleichstellung bisher verweigert mit der Begründung, man wolle erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Diese liegt nun vor. Das Urteil ist sehr wichtig, auch im Hinblick auf die ausstehende Gleichstellung bei der Einkommenssteuer. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, schleunigst für eine umfassende Gleichstellung auch bei der Einkommenssteuer und der Beamtenversorgung zu sorgen. Es widerspricht unserer Verfassung, eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten zu benachteiligen.“, so Manfred Bruns vom LSVD.
Die Grünen sehen in dem jüngsten Urteil eine klatsche für die Regierung. „Die Entscheidung blamiert einmal mehr den Gesetzgeber. Die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer war seit langem bekannt. Anstatt eigeninitiativ zu handeln, fängt sich Schwarz-Gelb jedoch lieber erneut einen blauen Brief aus Karlsruhe ein. Rot-Grün hatte die jetzt vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung bereits 2001 in einem Gesetzentwurf (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz) geplant. Die schwarz-gelbe Bundesratsmehrheit hatte diesen aber in der Länderkammer verhindert. „Dies war damals verfassungswidrig und ist es heute immer noch. Die Quittung haben CDU, CSU und FDP nun erhalten.“, so Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik.

(PRIDE1.de/ml)