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Ehen und Familien stehen „stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Das ist auch im Adoptionsrecht zu beachten.“, so Müller. In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare lediglich eine Stiefkindadoption vornehmen. Der Lebenspartner kann also das leibliche Kind des Partners adoptieren. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich hingegen für ein Adoptionsrecht für Homosexuelle ausgesprochen. Der Bundes-Koalitionspartner CDU lehnt hingegen die völlige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften weiter ab.
(PRIDE1.de)